Nicht nur Insekten, auch pflanzliche Holzschädlinge können mit Hitze abgetötet werden. Zu den pflanzlichen Holzschädlingen gehören vor allem die holzzerstörenden Pilzarten, allen voran der gefürchtete Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans).

In der neuesten Fassung der DIN 68800 vom Februar 2012 wird das Heißluftverfahren erstmalig als Sonderverfahren bei der Hausschwamm-Bekämpfung beschrieben. Danach müssen wahlweise folgende Abtötungsbedingungen erfüllt werden:

Temperatur Zeit
50 °C 16 Stunden
55 °C 8 Stunden
60 °C 2 Stunden
Schwammbekämpfung
[55] kombinierte Hausschwamm- und Holzwurm-Bekämpfung an denkmalgeschützter Mühle

Eine Besonderheit des Hausschwamms liegt darin, dass er auch Mauerwerk meterweit durchwachsen kann, weshalb wird er gelegentlich auch Mauerschwamm genannt wird. Um Außen-Mauern durchheizen zu können, müssen sie von beiden Seiten her beheizt und das Gebäude deshalb (wie bei Holzblockhäusern unter Einhausungen beschrieben) eingepackt werden. Weil Mauern im Allgemeinen dicker sind als Holzbalken und ebenfalls eine schlechte Wärmeleitfähigkeit haben, und weil die geforderten Abtötungsbedingungen noch um einiges strenger sind, erfordert die Behandlung sehr lange Heizzeiten (im oben abgebildeten Fall z. B. 44,5 Stunden).

Weil der Hausschwamm mit Vorliebe auch feuchte Kellerräume und Grundmauern durchwächst, die sich selten von beiden Seiten her beheizen lassen, sind in diesen Bereichen fast immer zusätzlich die "klassischen" chemischen Maßnahmen erforderlich, die den Pilzbefall allerdings nie wirklich abtöten, sondern nur seine weitere Ausdehnung verhindern können.